„Das umfangreiche Gutachten des Hallenser Arbeitsrechtler Prof. Dr. Wolfhard Kohte belegt die Richtigkeit, wirtschaftspolitisch die Themen Nachhaltigkeit und „Gute Arbeit“ in wachsendem Maße in Gesetzen und Verordnungen zu integrieren.
Das Gutachten beinhaltet - bezogen auf Europa-, Bundes- oder Landesrecht - eine Auflistung rechtlicher Möglichkeiten, bei staatlichen Subventionen soziale Kriterien zu berücksichtigen. Das betrifft sowohl Maßnahmen der Wirtschaftsförderung bis hin zur Vergabepolitik. Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass natürlich auch die Vergabepolitik des Landes in diesem Kontext betrachtet werden muss.
DIE LINKE sieht sich mit dem Gutachten in ihren Auffassungen bestärkt, öffentliche Förderung nicht nur an Investitionsmaßnahmen in Euro zu binden, sondern auch an die Qualität von Arbeitsplätzen, an leistungsrechte Bezahlung, an unbefristete Vollzeitarbeitsplätze oder an die Frage nach der Gewährung von Mitbestimmungsrechten. Die Abfrage nach „sozialer Zuverlässigkeit“ bei Fördermaßnahmen sollte keine Ausnahme darstellen, sie sollte Regelfall sein.
Mit der neuen Verordnung zur Gewährung von Wirtschaftsfördermitteln hat die Landesregierung vorgeschlagen, dass 5 % Bonuspunkte in der Förderung erhalten kann, wer in seinem Unternehmen die Bindung an einen Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertragsgesetzes einhält. Das ist durchaus positiv. Da allerdings die Höchstförderung maximal 1 5% Bonuspunkte beträgt, kann man sich aus einem Katalog von Boni eine solche Förderung zusammenstellen, in der die geforderte Tarifbindung nicht enthalten ist. Und damit ist die Absicht der Landesregierung komplett konterkariert.
Wirtschaftsministerin Wolff verwies gerade in den letzten Tagen immer wieder darauf, dass mit einem Vergabegesetz nicht der Mindestlohn durch die Hintertür Einlass finden dürfe.
Recht hat sie. Für DIE LINKE gilt mit ihrem Entwurf für ein Vergabegesetz, dass er durch den Haupteingang daherkommen muss.“
Magdeburg, 26. Januar 2012